Was kostet Treppenhausreinigung? Preise 2026 für WEG und Vermieter

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Montagmorgen, halb acht, ein Zwölf-Parteien-Haus in Gladbeck: im Treppenhaus liegt noch der Sand vom Wochenende, im Eingang klebt ein Prospekt auf den Fliesen. In der Verwaltung liegt die dritte E-Mail derselben Eigentümerin, warum die Reinigung „wieder nicht gemacht“ wurde – gemacht wurde sie, am Donnerstag. Und in der nächsten Eigentümerversammlung steht „Reinigungskosten“ auf der Tagesordnung, weil ein Wettbewerber vierzig Prozent günstiger aussieht.

Wir sind die Kleibrink Glas- und Gebäudereinigung GmbH aus Gladbeck, gegründet 1983 und in zweiter Generation familiengeführt. Ein großer Teil unserer Arbeit sind Wohnanlagen: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter im Ruhrgebiet. Wir arbeiten mit festangestellten Mitarbeitern zu Tariflohn, ohne Subunternehmer, und sind vollumfänglich haftpflichtversichert.

Dieser Ratgeber zeigt, wie ein Preis für die Treppenhausreinigung entsteht: welche Faktoren den Aufwand treiben, welche Richtwerte 2026 marktüblich sind, welches Abrechnungsmodell passt und was in die Nebenkostenabrechnung darf. Dazu eine ehrliche Gegenrechnung zur eigenen Reinigungskraft und eine Checkliste fürs Leistungsverzeichnis.

Wovon der Preis wirklich abhängt

Treppenhausreinigung wird nicht nach Wohnungen bezahlt, sondern nach Arbeitszeit. Eine offene Betontreppe über drei Etagen ist in einem Bruchteil der Zeit gewischt, die ein enges Altbau-Treppenhaus mit Holzgeländer braucht. Die wichtigsten Kostentreiber:

  • Frequenz. Zweimal statt einmal wöchentlich kostet nicht das Doppelte, sondern rund 70 bis 85 Prozent mehr.
  • Etagen und Stufen. Stufen sind Handarbeit; als Faustwert gilt eine Stufe wie 0,5 bis 1,0 Quadratmeter Bodenfläche.
  • Bodenbelag. Feinsteinzeug und Linoleum sind unkompliziert, Naturstein und unversiegeltes Holz deutlich aufwändiger.
  • Leistungstiefe. Nur Boden und Treppe – oder auch Handläufe, Geländerstäbe und Briefkastenanlage? Dazwischen liegen leicht 50 Prozent.
  • Anfahrt. Wir arbeiten rund 50 Kilometer um Gladbeck, etwa in Essen und Bottrop.

Der zweite, unsichtbare Faktor ist die Kalkulationsgrundlage. Der Tariflohn liegt in der Innenreinigung 2026 im niedrigen bis mittleren Vierzehn-Euro-Bereich; mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material und Versicherung ist ein Stundensatz unter etwa 33 Euro (netto 28 Euro) nicht darstellbar. Wer darunter anbietet, spart meist an der Zeit im Objekt.

Richtpreise 2026 im Überblick

Die folgenden Spannen sind marktübliche Branchenwerte für 2026, brutto (inklusive 19 % Umsatzsteuer) und als Orientierung. Außer der Glasreinigung im Privathaushalt ab 85 Euro und der Wintergartenreinigung ab etwa 150 Euro führen wir bewusst keine Festpreisliste – seriös kalkulieren lässt sich ein Treppenhaus erst, wenn man es gesehen hat.

  • Stundensatz gewerblich: rund 33 bis 45 Euro (netto 28 bis 38 Euro), im Ruhrgebiet meist 36 bis 42 Euro (netto 30 bis 35 Euro).
  • Je Quadratmeter und Durchgang: etwa 0,83 bis 1,55 Euro (netto 0,70 bis 1,30 Euro) – Flurflächen unten, treppenlastige Altbauten oben.
  • Einmalige Grundreinigung: der zwei- bis vierfache Aufwand eines normalen Durchgangs.

Monatspauschalen bei wöchentlicher Reinigung von Boden, Treppe, Handlauf und Eingangsbereich:

  • 4 bis 6 Wohneinheiten, 2 bis 3 Etagen: rund 131 bis 226 Euro (netto 110 bis 190 Euro).
  • 8 bis 12 Wohneinheiten, 3 bis 5 Etagen: rund 226 bis 393 Euro (netto 190 bis 330 Euro).
  • 16 bis 24 Wohneinheiten mit Aufzug: rund 405 bis 690 Euro (netto 340 bis 580 Euro).
  • Ab 30 Wohneinheiten: objektbezogen, oft mit festem Zeitfenster pro Woche.

Auf die einzelne Wohnung heruntergerechnet sind das meist 10 bis 24 Euro (netto 8 bis 20 Euro) im Monat, bezogen auf die Wohnfläche etwa 0,18 bis 0,42 Euro (netto 0,15 bis 0,35 Euro) je Quadratmeter – die Zahl, die Mieter und Eigentümer in der Abrechnung sehen. Separat kalkuliert werden Glasflächen, Winterdienst, Tiefgaragen und Müllstandsplätze; zusammen beauftragt wird es günstiger, weil dieselbe Anfahrt mehr Leistung trägt – größere Objekte fassen wir oft mit der Unterhaltsreinigung in einem Vertrag zusammen.

Abrechnungsmodelle: Pauschale, Quadratmeter oder Stundenlohn

Die Monatspauschale ist im Wohnungsbau der Standard: ein fester Betrag für einen fest definierten Umfang, zwölfmal im Jahr gleich hoch. Prüfen Sie, ob echte Kalendermonate abgebildet sind: wöchentliche Reinigung ergibt 4,33 Einsätze im Monat, nicht vier.

Die Abrechnung nach Quadratmetern macht Objekte vergleichbar: Fläche mal Preis mal Frequenz. Der Haken liegt in der Flächendefinition – werden Stufen als Grundfläche oder abgewickelt gerechnet, zählen Kellergang und Dachboden mit? Zwei Angebote mit gleichem Quadratmeterpreis können zwanzig Prozent auseinanderliegen.

Der Stundenlohn ist ehrlich, verschiebt das Kostenrisiko aber zum Auftraggeber. Für den laufenden Turnus empfehlen wir ihn selten, für Sonderarbeiten mit unklarem Umfang dagegen fast immer. Bewährt hat sich die Mischform: Pauschale für den Turnus, Stundensatz für alles Zusätzliche. Eine an die Tarifentwicklung gekoppelte Preisanpassungsklausel gehört in jeden Vertrag.

Umlagefähigkeit in der Nebenkostenabrechnung

Gute Nachricht für Vermieter: Die Kosten der Gebäudereinigung sind in § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung aufgeführt und damit grundsätzlich umlagefähig. Der Mietvertrag braucht dafür eine wirksame Vereinbarung zur Umlage von Betriebskosten – ohne sie bleiben die Kosten beim Eigentümer. Zusätzlich gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 556 Abs. 3 BGB.

Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen laufenden Kosten und Einmalmaßnahmen. Eine Grundreinigung nach jahrelanger Vernachlässigung oder Reinigung im Zuge einer Sanierung ist Instandhaltung und gehört nicht in die Abrechnung; der eigene Verwaltungsaufwand ebenfalls nicht. Sonderleistungen weisen wir getrennt aus – mehr dazu im Ratgeber zur Umlage der Reinigungsfirma auf die Mieter.

In der Eigentümergemeinschaft gilt anderes Recht: Die Treppenhausreinigung ist Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Kosten werden nach § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen verteilt, sofern kein anderer Schlüssel beschlossen wurde. Bei langfristigen Verträgen ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung der sichere Weg.

Ob eine Kehrwoche per Hausordnung zulässig ist, hängt an der vertraglichen Gestaltung – dazu haben wir einen eigenen Beitrag zur Pflicht zur Treppenhausreinigung. Der Hinweis dazu: Wir sind Handwerksbetrieb, nicht Kanzlei. Die Angaben zu BGB, BetrKV und WEG geben unseren Praxisstand wieder, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

Selbst putzen lassen oder Dienstleister? Eine ehrliche Rechnung

Die naheliegende Alternative ist die eigene Reinigungskraft im Minijob. Ein mittleres Objekt braucht realistisch vier Stunden pro Woche, also 17,3 Stunden im Monat. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das rund 240 Euro brutto, dazu etwa 31 bis 32 Prozent Pauschalabgaben – zusammen etwa 315 Euro im Monat.

Darin fehlen noch Reinigungsmittel mit 15 bis 30 Euro monatlich, Erstausstattung mit Wagen und Mopps mit 200 bis 400 Euro einmalig, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub sowie die Vertretung in diesen Wochen. Realistisch liegt die eigene Kraft bei 360 bis 400 Euro Vollkosten – die Haftung für Schäden bleibt beim Eigentümer.

Derselbe Umfang beim Dienstleister kostet bei 38 Euro (netto 32 Euro) Stundensatz rund 655 Euro (netto 550 Euro) im Monat. Der Unterschied ist real, und wir reden ihn nicht klein: auf die Arbeitsstunde gerechnet ist die eigene Kraft günstiger. Dafür bekommen Sie Vertretung ohne Ihr Zutun, Material und Geräte, eine Betriebshaftpflicht und dokumentierte Leistungsnachweise.

Unsere Erfahrung: Bei vier bis sechs Wohnungen mit zuverlässigem Bewohner vor Ort kann die eigene Lösung sinnvoll sein; ab etwa acht Wohneinheiten kippt die Rechnung. Der teuerste Fall ist die dritte Reinigungskraft in zwei Jahren.

Was ein gutes Leistungsverzeichnis enthalten muss

Fast jeder Streit über Reinigungsqualität ist im Kern ein Streit über ein unklares Leistungsverzeichnis. Steht nicht schriftlich, dass Geländerstäbe monatlich abgewischt werden, hat hinterher jede Seite recht. Diese Punkte gehören hinein:

  • Flächenaufstellung mit Quadratmetern je Bereich, Etagen, Treppenläufen und Bodenbelägen.
  • Frequenz je Position: Boden, Treppe und Handlauf wöchentlich, Geländerstäbe und Kellergang monatlich, Glasflächen zwei- bis viermal im Jahr.
  • Konkrete Tätigkeiten statt Sammelbegriffen: kehren, nass wischen, Spinnweben, Lichtschalter, Briefkastenanlage, Türfalze.
  • Reinigungstag oder Zeitfenster – senkt Beschwerden deutlich.
  • Leistungsnachweis und Vertretungsregelung bei Krankheit und Urlaub, mit Frist für die Nacharbeit.
  • Ansprechpartner und Reaktionszeit. Bei uns montags bis freitags 10 bis 18 Uhr, Antwort binnen 48 Stunden.
  • Material, Wasser, Strom und Schlüsselregelung: wer stellt was, und wer haftet bei Verlust?
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassung, an die Tarifentwicklung gekoppelt.

Geben Sie allen Anbietern dieselbe Flächengrundlage vor, sonst vergleichen Sie nicht Preise, sondern Auslegungen. Und rechnen Sie bei günstigen Angeboten nach: 25 Minuten für ein fünfgeschossiges Treppenhaus sind nicht zu schaffen.

Häufige Fragen

Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat für ein Mehrfamilienhaus?

Als Branchen-Richtwert für 2026 liegen Objekte mit vier bis sechs Wohneinheiten bei etwa 131 bis 226 Euro (netto 110 bis 190 Euro) monatlich, mit acht bis zwölf bei 226 bis 393 Euro (netto 190 bis 330 Euro) und mit 16 bis 24 bei 405 bis 690 Euro (netto 340 bis 580 Euro) – jeweils bei wöchentlicher Reinigung. Entscheidend sind aber nicht die Wohnungen, sondern Etagenzahl, Treppenläufe und Leistungstiefe. Einen belastbaren Preis nennen wir nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.

Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlagefähig?

Ja, sie ist nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig. Voraussetzung sind eine wirksame Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag und das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Abs. 3 BGB. Nicht umlagefähig sind Einmalmaßnahmen wie eine Grundreinigung nach jahrelanger Vernachlässigung. Das ist unsere Praxiserfahrung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

Im normalen Wohnungsbau ist einmal wöchentlich der übliche und meist ausreichende Turnus. Bei starker Nutzung, Gewerbe im Erdgeschoss oder mehr als etwa 20 Wohneinheiten sind zwei Einsätze pro Woche sinnvoll, was 70 bis 85 Prozent Mehrkosten bedeutet. Ruhige Häuser mit wenigen Parteien fahren auch zweiwöchentlich gut und sparen 35 bis 45 Prozent.

Warum sind manche Angebote so viel günstiger?

Der Tariflohn in der Innenreinigung liegt 2026 im niedrigen bis mittleren Vierzehn-Euro-Bereich; mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material und Versicherung ist ein Stundensatz unter etwa 33 Euro (netto 28 Euro) nicht darstellbar. Wer deutlich günstiger anbietet, kalkuliert weniger Zeit oder arbeitet mit Subunternehmern. Vergleichen Sie deshalb die kalkulierte Zeit pro Einsatz, nicht den Endpreis.

Sind Glasflächen und Winterdienst in der Pauschale enthalten?

In der Regel nicht. Übliche Monatspauschalen umfassen Boden, Treppe, Handlauf und Eingangsbereich; Glasflächen, Haustürverglasung, Winterdienst, Tiefgaragen und Müllstandsplätze werden separat kalkuliert. Sinnvoll ist, die Glasreinigung mit zwei bis vier Durchgängen im Jahr gleich in den Vertrag aufzunehmen – gemeinsam beauftragt ist es günstiger.

Wie läuft die Beauftragung bei Kleibrink konkret ab?

Sie melden sich telefonisch unter 02043 41100 oder per E-Mail; wir sind montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr erreichbar und antworten innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Anschließend kommen wir zu einem kostenlosen Vor-Ort-Termin und nehmen Flächen, Etagen und Bodenbeläge auf. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis und Monatspauschale.

Fragen oder Angebot?

Sie möchten wissen, was die Reinigung Ihres Treppenhauses konkret kostet? Wir kommen zu einem kostenlosen Vor-Ort-Termin, nehmen die Flächen auf und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Erreichbar montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

Telefon 02043 41100 E-Mail senden

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