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Seit 1983

Büros, die zum Arbeiten einladen.

Diskrete Reinigung für moderne Arbeitsplätze — morgens, abends oder nach Feierabend. Keine Unterbrechung Ihres Geschäftsbetriebs.

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Was wir für Sie reinigen

Was wir für Sie reinigen

Schreibtische, Besprechungsräume, Küchen/Teeküchen, Sanitäranlagen, Empfangsbereiche, Flure, Glas- und Bodenflächen, Pflanzen-Pflege auf Anfrage.

Diskret & außerhalb der Arbeitszeit

Diskret & außerhalb der Arbeitszeit

Unsere Reinigungsteams arbeiten nach Absprache — morgens vor Geschäftsbeginn, abends nach Feierabend oder am Wochenende.

Büroreinigung Gladbeck & Ruhrgebiet
Festes Team

Festes Team

Sie bekommen feste Ansprechpartner und die gleichen Reinigungskräfte — kein wechselndes Personal in Ihrem Büro.

FAQ

Häufige Fragen

Kommt immer dasselbe Team?

Ja — festes Team mit Hauptansprechpartner. Im Urlaubsfall: geschulte Vertretung.

Wie oft reinigen Sie Büros?

Typisch 2–5× pro Woche. Auf Wunsch täglich.

Haben Sie Erfahrung mit Arztpraxen?

Ja — wir reinigen seit Jahren Arzt-/Zahnarztpraxen mit den entsprechenden Hygienestandards.

Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?

Das hängt weniger an der Fläche als an der Belegung. Für die Büroflächen reicht bis fünf Mitarbeitern meist ein Einsatz pro Woche, bei 6 bis 15 sind zwei üblich, ab etwa 16 Personen zwei bis fünf. Anders im Sanitärbereich: ASR A4.1 sieht für Toiletten- und Waschräume eine arbeitstägliche Reinigung vor; kommt der Dienstleister seltener, muss der Betrieb zwischendurch selbst reinigen. In Objekten mit Publikumsverkehr reinigen wir Empfang, Wartebereich und Kunden-WC arbeitstäglich, die übrigen Büroflächen nach Belegung.

Was kostet Büroreinigung pro Quadratmeter?

Marktüblich sind 2026 bei ein- bis zweimal wöchentlicher Reinigung etwa 1,80 bis 4,20 Euro je Quadratmeter und Monat, bei arbeitstäglicher Reinigung meist drei bis fünf Euro. Kleine Objekte liegen pro Quadratmeter höher als große, weil sich Anfahrt und Rüstzeit auf weniger Fläche verteilen. Das sind Branchenrichtwerte, keine Festpreise. Durchgerechnete Beispiele stehen in unserem Ratgeber zu den Kosten der Büroreinigung; den verbindlichen Preis nennen wir nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.

Brauchen wir mit der Reinigungsfirma einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nach verbreiteter Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden nein: Reinigungskräfte verarbeiten keine personenbezogenen Daten im Auftrag, sie kommen nur zufällig damit in Berührung. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist deshalb in der Regel nicht erforderlich. Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO bleiben beim Auftraggeber: abschließbare Schränke, gesperrte Bildschirme, Clean Desk. Verlangt Ihr Datenschutzbeauftragter dennoch einen AV-Vertrag, richten wir uns danach.

Wie regeln Sie Schlüssel und Alarmanlage?

Schriftlich, mit Quittung. Jeder übergebene Schlüssel wird protokolliert, personenbezogen zugeordnet und bei Vertragsende quittiert zurückgegeben. Alarmcodes bekommt nur der Kreis, der sie braucht; sinnvoll ist ein eigener Nutzercode für die Reinigung, weil die Anlage dann protokolliert, wer wann geschaltet hat. Wer bei Verlust für die Kosten einer Schließanlage aufkommt, gehört vor Vertragsbeginn geklärt.

Reinigen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit?

Ja, das ist im Büro der Regelfall: frühmorgens, abends nach Feierabend oder samstags. Serverräume und Chefzimmer stimmen wir gesondert ab. Arbeit nach 23 Uhr gilt nach § 2 Abs. 3 ArbZG als Nachtarbeit und ist über Zuschläge spürbar teurer, deshalb legen wir Einsätze nach Möglichkeit davor. Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich untersagt und nur in den Ausnahmefällen des § 10 ArbZG zulässig. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

Kostenloses Festpreisangebot

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — binnen 48 Stunden melden wir uns mit einem Angebot.

Ein Büro sieht selten schmutzig aus. Es riecht abgestanden, die Teeküche klebt, im Sanitärbereich fehlt das Papier, auf den Fensterbänken liegt Staub. Genau deshalb ist Büroreinigung schwer zu greifen: Der Aufwand entsteht nicht dort, wo er auffällt, sondern in Sanitär, Küche und an Kontaktflächen. Und der Preis entsteht über die Frequenz, nicht über die Quadratmeter.

Die Kleibrink Glas- und Gebäudereinigung GmbH aus Gladbeck reinigt seit 1983 Büroräume, Praxen und Verwaltungsobjekte im Ruhrgebiet, in zweiter Generation familiengeführt. Üblich sind zwei bis fünf Einsätze pro Woche, auf Wunsch arbeitstäglich, mit festem Team und festem Ansprechpartner statt wechselndem Personal. Diese Seite beantwortet, was vor jedem Vertrag zu klären ist: Turnus, Leistungsverzeichnis, Preisbildung sowie Schlüssel und Datenschutz.

Wie oft müssen Büroräume gereinigt werden?

Den rechtlichen Rahmen setzt die Arbeitsstättenverordnung, ohne eine Zahl zu nennen. Zentral ist § 3a Abs. 1 ArbStättV: Arbeitsstätten sind so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit möglichst vermieden werden. Ergänzend verlangt § 4 Abs. 1 ArbStättV, die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen und Verunreinigungen und Ablagerungen, von denen eine Gefährdung ausgeht, unverzüglich zu beseitigen. Konkret wird es erst in den Technischen Regeln: ASR A4.1 „Sanitärräume“ verlangt, Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume hygienisch einwandfrei zu halten und arbeitstäglich zu reinigen. Was daraus für Ihr Objekt folgt, haben wir im Ratgeber zur Arbeitsstättenverordnung und Büroreinigung ausführlicher aufgeschrieben.

Für die Büroflächen selbst gibt es keine feste Vorgabe. Praktisch richtet sich der Turnus nach der Zahl der täglich anwesenden Personen und nach dem Publikumsverkehr: Zwei Personen auf 200 Quadratmetern hinterlassen weniger als zwölf. Die folgende Tabelle ist unsere Empfehlung aus der Objektpraxis, keine Vorschrift; die Sanitärspalte gibt den Sollwert der ASR A4.1 wieder:

In der Praxis richtet sich der Turnus nach der Belegung: Bis etwa zehn Personen genügen Büro- und Besprechungsflächen zwei- bis dreimal wöchentlich, ab rund dreißig Personen ist arbeitstäglich üblich. Sanitärbereiche und Teeküchen laufen unabhängig davon arbeitstäglich, sobald mehr als eine Handvoll Menschen sie nutzt. Welcher Turnus zu Ihrem Standort passt, klären wir beim Vor-Ort-Termin.

Die Frequenzfrage im Detail — mit Staffelung nach Mitarbeiterzahl, Flächenart und Nutzungsintensität — steht im Ratgeber Wie oft muss ein Büro gereinigt werden?

Der häufigste Fehler ist ein einheitlicher Turnus für das ganze Objekt. Sinnvoller ist ein gestaffelter Plan: Sanitär und Küche arbeitstäglich, Büroflächen zwei- bis dreimal pro Woche, Sonderflächen wie Archiv, Technik oder Lager monatlich. Das kostet weniger als eine hochgezogene Gesamtfrequenz. Eine Empfehlung nach Bürotyp steht im Ratgeber Wie oft Büroräume reinigen?

Leistungsverzeichnis: was Standard ist, was Zusatz

Fast jeder Streit über Reinigungsqualität ist im Kern ein Streit über ein unklares Leistungsverzeichnis. Steht nicht schriftlich, dass Glastrennwände vollflächig gereinigt werden, wird nur der Griffbereich gemacht. Diese Übersicht zeigt, was in einer Büro-Unterhaltsreinigung üblicherweise enthalten ist und was gesondert kalkuliert wird:

Die folgenden Werte sind marktübliche Orientierung für das Ruhrgebiet, kein Angebot. Jedes Objekt hat seine Eigenheiten — Zuschnitt, Belag, Zugang und Nutzungsintensität verschieben den Preis in beide Richtungen. Verbindlich wird er nach dem Vor-Ort-Termin. Alle Beträge inkl. MwSt.; gewerbliche Auftraggeber ziehen die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

PositionIm Turnus enthaltenÜbliche FrequenzAls Zusatz kalkuliert
Papierkörbe leeren, Beutel wechselnjajeder EinsatzWertstofftrennung mit mehreren Fraktionen je Arbeitsplatz
Freie Flächen abstauben, Schreibtische, Ablagen, Fensterbänkejajeder EinsatzAbstauben unter Unterlagen und Geräten (nur nach Clean-Desk-Regel)
Hartboden nass wischen, Teppich saugenjajeder EinsatzFleckentfernung, Sprühextraktion, Bodenpflegefilm
Sanitär: Objekte, Armaturen, Spiegel, Bodenjajeder EinsatzGrundreinigung der Fugen, Kalkentfernung nach Vernachlässigung
Teeküche: Spüle, Arbeitsplatte, Fronten, Bodenjajeder EinsatzKühlschrank innen, Backofen, Spülmaschine entkalken
Kontaktflächen wischen: Türklinken, Lichtschalter, Handläufejajeder EinsatzFlächendesinfektion mit dokumentierter Einwirkzeit
Glasflächen innen: Griffbereich an Türen und Trennwändenjajeder EinsatzGlastrennwände und Türen vollflächig, 4 bis 12× im Jahr
Fenster innen und außen, Rahmen und Falzenein–eigener Turnus, meist 2 bis 4× im Jahr
Spinnweben, Sockelleisten, Heizkörper, Türblätternein–monatlich oder quartalsweise als feste Position
Verbrauchsmaterial: Seife, Papier, Händetrocknernein–Nachfüllen im Turnus, Material nach Verbrauch oder pauschal
Grundreinigung, Bodensanierung, Umzugs- und Baureinigungnein–Einzelauftrag nach Stunden oder Quadratmetern

Zwei Positionen sorgen regelmäßig für Missverständnisse. Erstens Glas: Innenliegende Glasflächen im Griffbereich gehören zum Turnus, ganze Glastrennwände und Fenster nicht. Die Glasreinigung läuft als eigener Turnus mit zwei bis vier Durchgängen im Jahr, gemeinsam beauftragt günstiger, weil dieselbe Anfahrt mehr Leistung trägt. Zweitens Schreibtische: Geräumt wird nicht. Wir stauben freie Flächen ab, räumen aber keine Unterlagen beiseite, sofern nicht eine Clean-Desk-Regel gilt und Sie es wünschen.

Was Büroreinigung kostet

Kalkuliert wird über Zeit, nicht über Fläche. Der Weg dahin führt über Leistungswerte: wie viele Quadratmeter eine geübte Kraft pro Stunde in ordentlicher Qualität schafft. In der Unterhaltsreinigung sind das erfahrungsgemäß 150 bis 250 Quadratmeter je Stunde, auf Fluren mehr, in Sanitärbereichen deutlich weniger. Mal Stundensatz ergibt das den Preis je Einsatz, mal 4,33 Wochen den Monatsbetrag.

Aus Fläche und Leistungswert ergibt sich die Zeit, aus Zeit und Stundensatz der Preis je Einsatz, aus Einsätzen je Monat der Monatsbetrag. Nach dieser Logik rechnen wir intern — und Sie können sie nachvollziehen: Der Kostenrechner nennt die Normwerte, den Stundensatz und den Mindestauftragswert offen und rechnet Ihre Fläche für Sie durch. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Angebot.

Preise pro m² und Stundensätze im Einzelnen stehen im Ratgeber Büroreinigung Kosten. Verbindlich wird der Preis für Ihr Objekt erst nach dem kostenlosen Vor-Ort-Termin.

Alle Werte in der Tabelle sind Branchenrichtwerte für 2026 und ersetzen kein Angebot. Zur Einordnung des Stundensatzes: Der Lohn richtet sich nach dem Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks, dessen Mindestlohn über dem gesetzlichen liegt. Mit Lohnnebenkosten, Vertretung, Material, Maschinen und Fahrzeug bleibt davon weniger übrig, als die Zahl vermuten lässt. Wer deutlich günstiger anbietet, kalkuliert meist weniger Zeit im Objekt. Vergleichen Sie deshalb die eingeplanten Minuten je Einsatz, nicht den Endbetrag. Zwei durchgerechnete Beispiele stehen im Ratgeber Was kostet Büroreinigung?

Belastbar wird ein Preis erst nach einem Vor-Ort-Termin, weil Möblierung, Bodenbeläge und Zugangslogistik den Zeitbedarf verschieben. Termin und schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis sind bei uns kostenlos. Eine einmalige Grundreinigung zum Start rechnen wir getrennt vom laufenden Turnus ab, ebenso Sonderleistungen; für Objekte mit Wohnanteil kommt die Treppenhausreinigung als eigene Position dazu.

Datenschutz und Schlüsselgewalt im Büro

Reinigungskräfte bewegen sich unbeaufsichtigt durch Räume mit Personalakten, Verträgen und offenen Bildschirmen. Datenschutzrechtlich gelten sie nach verbreiteter Auffassung der Aufsichtsbehörden nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, weil sie personenbezogene Daten nicht im Auftrag verarbeiten, sondern nur zufällig damit in Berührung kommen können. Ein AV-Vertrag ist deshalb meist nicht nötig. Die Pflicht zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO trifft dagegen den Auftraggeber: abschließbare Schränke, gesperrte Bildschirme, Clean Desk, verschlossene Aktenvernichtung.

Strenger ist die Lage bei Berufsgeheimnisträgern. Kanzleien, Steuerbüros und Praxen müssen dafür sorgen, dass sonstige mitwirkende Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden; andernfalls machen sie sich selbst strafbar (§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB). Reinigungspersonal nennt die Gesetzesbegründung zur Neuregelung von 2017 ausdrücklich als Beispiel. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; eine objektbezogene Verpflichtungserklärung unterschreiben wir, wo Sie sie brauchen – bei Praxen gehört sie zum Standardablauf der Praxisreinigung. Wir sind Handwerksbetrieb und keine Kanzlei, die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bei Schlüsseln gilt: schriftlich quittieren, personenbezogen zuordnen, bei Vertragsende quittiert zurückgeben. Für die Alarmanlage empfehlen wir einen eigenen Nutzercode für die Reinigung, dann steht im Protokoll, wer wann geschaltet hat. Wer bei Verlust für den Austausch einer Schließanlage aufkommt, gehört vor Vertragsbeginn geklärt. Wo möglich, arbeiten wir lieber mit einem Transponder aus Ihrer Anlage als mit einem mechanischen Generalschlüssel: Er lässt sich im Verlustfall in Minuten sperren.

Reinigung außerhalb der Arbeitszeiten

Im Büro ist die Reinigung außerhalb der Arbeitszeit der Regelfall. Drei Zeitfenster sind üblich: frühmorgens vor Arbeitsbeginn, abends nach Feierabend oder am Samstag. Frühmorgens sind die Räume beim Eintreffen frisch; abends stört niemand den laufenden Betrieb und die Böden können in Ruhe trocknen. Welches Fenster passt, entscheidet meist die Zugangslogistik.

Zwei Grenzen zieht das Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, und für Nachtarbeit sind nach § 6 Abs. 5 ArbZG angemessene Zuschläge oder freie Tage vorgesehen, soweit keine tarifliche Ausgleichsregelung greift. Einsätze nach 23 Uhr sind deshalb spürbar teurer; wir legen sie nach Möglichkeit in den Abend davor. Und Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich untersagt und nur in den Ausnahmefällen des § 10 ArbZG zulässig, weshalb wir am Wochenende in aller Regel samstags reinigen.

Bereitstellen sollten Sie dafür: Zugang und Alarmregelung, einen abschließbaren Putzmittelraum mit Wasseranschluss und Strom sowie eine Absprache zu Räumen, die nicht betreten werden sollen, etwa Serverraum oder Tresorraum. Was sonst in einen Reinigungsvertrag gehört, von der Vertretung bis zur Preisanpassung, steht im Ratgeber zum Reinigungsvertrag.

So kommen wir in Ihr Objekt

Der Ablauf ist bei jedem Büro der gleiche. Erstens die Anfrage: Sie nennen Fläche, Arbeitsplätze und Wunschturnus, wir melden uns innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Zweitens der Vor-Ort-Termin: Bodenbeläge, Sonderflächen, Zugang und Schlüsselfrage. Drittens das Angebot: schriftlich, mit Leistungsverzeichnis Position für Position. Viertens der Start: feste Kräfte, Einweisung im Objekt, ein fester Ansprechpartner für Rückfragen und Reklamationen.

Als Reinigungsfirma für Büros arbeiten wir von Gladbeck aus im gesamten mittleren Ruhrgebiet, unter anderem in Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop und Dortmund. Typische Auftraggeber sind Kanzleien, Steuerbüros, Planungs- und Ingenieurbüros, Autohäuser, Verwaltungsetagen und Gewerbeparks.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Büro gereinigt werden?

Das hängt weniger an der Fläche als an der Belegung. Für die Büroflächen reicht bis fünf Mitarbeitern meist ein Einsatz pro Woche, bei 6 bis 15 sind zwei üblich, ab etwa 16 Personen zwei bis fünf. Anders im Sanitärbereich: ASR A4.1 sieht für Toiletten- und Waschräume eine arbeitstägliche Reinigung vor; kommt der Dienstleister seltener, muss der Betrieb zwischendurch selbst reinigen. In Objekten mit Publikumsverkehr reinigen wir Empfang, Wartebereich und Kunden-WC arbeitstäglich, die übrigen Büroflächen nach Belegung.

Was kostet Büroreinigung pro Quadratmeter?

Marktüblich sind 2026 bei ein- bis zweimal wöchentlicher Reinigung etwa 1,80 bis 4,20 Euro je Quadratmeter und Monat, bei arbeitstäglicher Reinigung meist drei bis fünf Euro. Kleine Objekte liegen pro Quadratmeter höher als große, weil sich Anfahrt und Rüstzeit auf weniger Fläche verteilen. Das sind Branchenrichtwerte, keine Festpreise. Durchgerechnete Beispiele stehen in unserem Ratgeber zu den Kosten der Büroreinigung; den verbindlichen Preis nennen wir nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.

Brauchen wir mit der Reinigungsfirma einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nach verbreiteter Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden nein: Reinigungskräfte verarbeiten keine personenbezogenen Daten im Auftrag, sie kommen nur zufällig damit in Berührung. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist deshalb in der Regel nicht erforderlich. Die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO bleiben beim Auftraggeber: abschließbare Schränke, gesperrte Bildschirme, Clean Desk. Verlangt Ihr Datenschutzbeauftragter dennoch einen AV-Vertrag, richten wir uns danach.

Wie regeln Sie Schlüssel und Alarmanlage?

Schriftlich, mit Quittung. Jeder übergebene Schlüssel wird protokolliert, personenbezogen zugeordnet und bei Vertragsende quittiert zurückgegeben. Alarmcodes bekommt nur der Kreis, der sie braucht; sinnvoll ist ein eigener Nutzercode für die Reinigung, weil die Anlage dann protokolliert, wer wann geschaltet hat. Wer bei Verlust für die Kosten einer Schließanlage aufkommt, gehört vor Vertragsbeginn geklärt.

Reinigen Sie auch außerhalb der Arbeitszeit?

Ja, das ist im Büro der Regelfall: frühmorgens, abends nach Feierabend oder samstags. Serverräume und Chefzimmer stimmen wir gesondert ab. Arbeit nach 23 Uhr gilt nach § 2 Abs. 3 ArbZG als Nachtarbeit und ist über Zuschläge spürbar teurer, deshalb legen wir Einsätze nach Möglichkeit davor. Sonntagsarbeit ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich untersagt und nur in den Ausnahmefällen des § 10 ArbZG zulässig. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

Angebot für Ihr Büro

Sagen Sie uns Fläche, Mitarbeiterzahl und Wunschturnus, dann kommen wir zu einem kostenlosen Vor-Ort-Termin und erstellen ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. erreichbar montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Startseite.

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